
Wege in den Beruf
Überblick & Voraussetzungen
In Rheinland-Pfalz gibt es unterschiedliche Wege, Erzieherin oder Erzieher zu werden. Grundsätzlich kommen dafür eine Ausbildung, ein Studium oder die Möglichkeit des Quereinstiegs in Frage.
Die Entscheidung, welche Variante gewählt wird, hängt vom Schulabschluss und weiteren Voraussetzungen ab, die erfüllt werden müssen.
Der erfolgreiche Abschluss der zehnten Klasse bildet die Basis, um in eine Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher zu starten. Darüber hinaus sind noch folgende Voraussetzungen erforderlich:
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung (z. B. zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten ➔ siehe Schritt 1)
Statt einer zweijährigen Ausbildung ermöglichen auch die folgenden Qualifikationen die Zulassung zur Ausbildung:
- Die Ausbildung in einem Beamtenverhältnis (der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertig).
- Eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im sozialen Bereich.
- Der Nachweis, dass mindestens drei Jahre lang ein Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind geführt wurde.
- Die Fach- bzw. Hochschulreife (auch Fachabitur bzw. Abitur genannt).
Wer einen oder mehrere der oben genannten Punkte erfüllt, kann also direkt den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers erlernen. Dabei stehen verschiedenen Varianten offen, die unter Ausbildung erklärt werden.
Wer ein Fachabitur oder ein Abitur hat, kann direkt in die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher starten oder ein Studium beginnen.
Voraussetzung für den Start der Ausbildung ist in diesem Fall ein viermonatiges Praktikum in einem sozialen Arbeitsfeld. Beispielsweise in einer Kindertageseinrichtung, einem Schulhort, einer Beratungsstelle oder etwas Ähnlichem.
Mit Abschluss der Berufsreife ist es in Ausnahmefällen ebenso möglich, eine Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher zu machen. Dazu muss die Fachschule eine Stellungnahme an die Schulbehörde verfassen und erläutern, warum davon auszugehen ist, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die fachliche Eignung verfügt und die Ausbildung voraussichtlich erfolgreich abschließen wird. Die fachliche Eignung kann in diesem Zusammenhang auch durch eine besondere Lebensleistung begründet werden. Als besondere Lebensleistungen zählen zum Beispiel die langjährige Erfahrung als Tagespflegeperson oder in der Betreuung von Pflegekindern und eine mehrjährige Tätigkeit als Assistenzkraft in der Eingliederungshilfe.
Voraussetzungen für den Quereinstieg
Wer in einer Kindertageseinrichtung arbeiten darf, ist in der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz geregelt. Auch ohne eine Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher absolviert zu haben ist es möglich, dort zu arbeiten. Es gibt keine Altersgrenze für den Berufseinstieg als Erzieherin oder Erzieher.
Viele Abschlüsse an Universitäten / Hochschulen / Berufsakademien ermöglichen es, als pädagogische Fachkraft zu arbeiten. So können beispielsweise auch Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Psychologinnen und Psychologen, Logopädinnen und Logopäden sowie Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten als pädagogische Fachkräfte angestellt werden. Natürlich ist neben der beruflichen Qualifikation auch die persönliche Eignung wichtig. Zudem ist in vielen Fällen die Absolvierung einer pädagogischen Basisqualifikation eine Voraussetzung. Die Fortbildung vermittelt Grundlagen über das Kita-System in Rheinland-Pfalz und gibt Einblicke in die Elementarpädagogik. Das bedeutet jedoch nicht, dass man nicht direkt in der Kita arbeiten kann. Die Basisqualifizierung wird parallel zur Aufnahme der Tätigkeit begonnen und soll innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Der Träger der Kindertageseinrichtung berät bei Fragen rund um die Qualifizierung.
Kinder verbringen heute mehr Zeit in der Kindertageseinrichtung als dies früher der Fall war. Umso wichtiger ist es, dass sie hier möglichst viele Impulse zur Anregung ihrer Entwicklung erhalten und ihnen dort vielfältige Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten eröffnet werden. Dazu hat es sich bewährt, auf ein Team aus unterschiedlichen Fachkräften zu setzen. Natürlich machen auch weiterhin pädagogische Fachkräfte einen Großteil des Kita-Teams aus. Profilergänzende Kräfte können jedoch die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte hervorragend ergänzen und so das Profil einer Einrichtung und den Kita-Alltag bereichern.
Hat eine Einrichtung einen spezifischen Schwerpunkt, wie beispielsweise die musikalische Bildung oder Bildung für nachhaltige Entwicklung, kann sie diesem Schwerpunkt entsprechend eine profilergänzende Kraft einstellen. Im Falle einer Musik-Kita könnte dies beispielsweise eine Musikerin oder ein Musiker sein. Dabei ist grundlegend wichtig, dass die Einrichtung diesen Schwerpunkt in ihrer einrichtungseigenen Konzeption verankert hat.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen. Mit dem Nachweis soll sichergestellt werden, dass die Inhalte der Ausbildung verstanden werden und die sprachliche Interaktion in der Kindertageseinrichtung gut funktioniert.
Wer die oben genannten Voraussetzungen nicht direkt erfüllt, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Beispielsweise wenn …
- der mittlere Schulabschluss nicht erworben wurde, aber man eine mindestens zweijährige Ausbildung abgeschlossen hat.
- der erworbene Schulabschluss gleichwertig ist (beispielsweise im Ausland erworben wurde, aber dem Abschluss der Sekundarstufe I oder der (Fach-)Hochschulreife entspricht).
- Der berufliche Werdegang gleichwertig ist (beispielsweise, wenn man im Ausland bereits in Kindertageseinrichtungen tätig war).
- Die Fachschule, an der der Beruf gelernt werden soll, einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellt. Hier berät die Fachschule.
Ausbildung
Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher ist keine klassische Ausbildung, sondern strenggenommen eine Weiterbildung. Mit dem Sekundarabschluss I (auch Mittlere Reife oder Realschulabschluss genannt) führt der Weg zur Erzieherin oder zum Erzieher in der Regel zunächst über eine zweijährige Ausbildung, bspw. die Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten.
Die Weiterbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher ist dann entweder vollzeitschulisch, teilzeitschulisch oder berufsbegleitend möglich.
EINSTIEG MIT SEKUNDARABSCHLUSS I (REALSCHULABSCHLUSS / MITTLERE REIFE)
ORT: | Höhere Berufsfachschule mit der Fachrichtung Sozialassistenz |
DAUER: | 2 Jahre |
ERGEBNIS: | Abgeschlossene Ausbildung + Arbeit in Kindertageseinrichtungen möglich + mit ergänzenden Leistungen Aufwertung des bisherigen Schulabschlusses (Fachhochschulreife) |
Sozialassistentinnen und -assistenten unterstützen die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen. Man kann also in Krippen, Kindertageseinrichtungen und Horten in der Betreuung arbeiten, ist aber der Erzieherin oder dem Erzieher in den Tätigkeiten nicht gleichgestellt und kann keine Leitungsfunktionen übernehmen.
TIPP:
Wer die Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten abschließt, kann unter bestimmten Voraussetzungen damit die Fachhochschulreife erlangen, so dass der weitere Weg dann auch über ein Studium möglich ist.
QUALIFIZIERT AUCH FÜR LEITUNGSFUNKTIONEN IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
Nach Abschluss der Ausbildung im Bereich Sozialassistenz, oder einer anderen zweijährigen Ausbildung, ist der direkte Wechsel in die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher möglich. Sie findet an Fachschulen für Sozialwesen statt. Hier kann man zwischen drei Varianten wählen.
Variante 1: Vollzeitschulische Ausbildung
ZWEI JAHRE SCHULE IN VOLLZEIT + EIN JAHR PRAKTIKUM IN VOLLZEIT
ORT: | Fachschulen für Sozialwesen / Kindertageseinrichtung |
DAUER: | 3 Jahre |
INTERESSANT FÜR: | alle, die erstmal Schule machen möchten |
Bei dieser Variante verbringt man zwei Jahre an der Fachschule (unvergütet d. h. ohne Gehalt), und absolviert anschließend ein einjähriges Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung (vergütet). Informationen zur Förderung während der Ausbildung können beim BAföG-Amt eingeholt werden.
Variante 2: Teilzeitschulische Ausbildung
AUSBILDUNG IN TEILZEIT BEI VOLLWERTIGEM ABSCHLUSS
ORT: | Fachschulen für Sozialwesen / Kindertageseinrichtung |
DAUER: | 4 bis 5 Jahre |
INTERESSANT FÜR: | - alle, die während der Weiterbildung weiter arbeiten gehen oder sich um Angehörige kümmern (z.B. Kinder) - alle, die einen vollwertigen Abschluss trotz weniger zeitlichen Kapazitäten wünschen |
Diese Variante dauert ein wenig länger – nämlich insgesamt vier bis fünf Jahre. Diese Form der Ausbildung ist vor allem für all jene besonders interessant, die eine vollwertige Ausbildung anstreben, aber nicht die zeitlichen Kapazitäten für eine vollzeitschulische Ausbildung haben – beispielsweise, weil sie weiterhin als Sozialassistentin oder als Sozialassistent in einer Einrichtung beschäftigt bleiben wollen. Die teilzeitschulische Ausbildung ist aber natürlich auch möglich, wenn man eigene Kinder versorgen oder Angehörige pflegen muss und deswegen weniger Zeit für die Ausbildung bleibt.
Zunächst besucht man die Fachschule für drei Jahre – höchstens für 22 Stunden pro Woche. Daran schließt sich ein Praktikum in einer Kindertageseinrichtung an, das ein Jahr in Vollzeit oder zwei Jahre in Teilzeit dauert.
Variante 3: Berufsbegleitende Ausbildung
BERUFSBEGLEITENDE AUSBILDUNG MIT VERBINDUNG VON THEORIE & PRAXIS
ORT: | Fachschulen für Sozialwesen / Kindertageseinrichtung |
DAUER: | 3 Jahre |
INTERESSANT FÜR: | alle, die die Abwechslung zwischen Theorie (Schule) und vergüteter Praxis (Einrichtung) suchen |
In der Regel ist man bei dieser Variante an drei Tagen der Woche (alternativ: mit 50% der Regelarbeitszeit einer Woche) in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig und besucht an zwei Tagen die Fachschule (die genaue Aufteilung kann an den einzelnen Fachschulen variieren). Die Tätigkeit in der Einrichtung ist vergütet und wird als Berufspraktikum anerkannt.
Weitere Ausbildungsmöglichkeiten: Fernkurs Erziehen
NICHTSCHÜLERINNEN- UND NICHTSCHÜLERPRÜFUNG
Die Nichtschülerinnen- bzw. Nichtschülerprüfung kann an einer Fachschule für Sozialwesen abgelegt werden. Dazu ist es nicht notwendig, vorher eine Qualifizierungsmaßnahme zu absolvieren. Da die Prüfung jedoch komplex ist, empfiehlt sich die Teilnahme an einer Vorbereitungsveranstaltung.
ORT: | Erwachsenenbildungsstätten, bspw. die Katholische Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz e.V. |
DAUER: | 3 Jahre |
INTERESSANT FÜR: | alle zwischen 25 und 50 Jahren, die aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation nicht die Möglichkeit haben, die klassische Ausbildung zu absolvieren und ein Fernkurs vorziehen |
Der Fernkurs Erziehen dauert 2 Jahre und umfasst alle Lernmodule des Lehrplanes für Erzieherinnen und Erzieher. Der Fernkurs bereitet auf die erste Teilprüfung nach Ende der schulischen Phase der Ausbildung vor. Das Berufspraktikum sowie die zweite Teilprüfung werden an einer Fachschule absolviert. Fachschulen beraten Interessierte zur möglichen Begleitung der Vorbereitung auf die Prüfung.
Der Fernkurs ist meist kostenpflichtig. Die Teilnahmebeiträge für den Fernkurs der Katholische Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz e.V. betragen insgesamt 4.560 €, die in 24 Monatsraten à 190 € bezahlt werden können. Diese Beiträge umfassen die Kosten für die Präsenzveranstaltungen, für die Studienmaterialien sowie für die Betreuung während der gesamten Zeit des Fernkurses. Hinzu kommt eine Prüfungsgebühr in Höhe von 500 €. Diese fällt zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung an. Die Kosten für einen solchen Kurs werden stellenweise von Trägern von Kindertageseinrichtungen übernommen. Dies ist vorab mit dem Arbeitgeber zu prüfen.
Im Anschluss an die Prüfung müssen Absolventinnen und Absolventen ein einjähriges Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolvieren.
Studium
Der Einstieg in den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers ist auch über ein Studium möglich, das mit Fachhochschul- oder Hochschulreife sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung aufgenommen werden kann.
In Rheinland-Pfalz kommen dafür verschiedene Studiengänge in Frage:
ORT: | Hochschule Koblenz (Fernstudiengang) |
DAUER: | 7 Semester (3,5 Jahre) |
INTERESSANT FÜR: | alle, die das Studium mit einem vergüteten Arbeitsverhältnis kombinieren wollen |
Der Bachelor-Studiengang Bildung & Erziehung (B.A.) wird als dualer Fernstudiengang an der Hochschule Koblenz angeboten. Dual bedeutet, dass das Studium an der Hochschule mit fest integrierten Praxiseinsätzen im Umfang von mindestens 19,5 Wochenstunden in einer Kindertageseinrichtung kombiniert wird. Die Arbeit in einer Kindertageseinrichtung wird dabei über den gesamten Zeitraum vergütet.
Nach erfolgreichem Abschluss wird der international anerkannte akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) und die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge verliehen. Mit diesem Abschluss erwirbt man zwar keinen Abschluss als Erzieherin oder Erzieher, kann aber als pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen arbeiten. Der Bachelorabschluss ermöglicht ein anschließendes Masterstudium.
Das Studium kostet 195 € pro Semester.
ORT: | Berufsbildende Schule Prüm (Fernstudiengang ) |
DAUER: | 8 Semester (4 Jahre) |
INTERESSANT FÜR: | alle, die drei Abschlüsse auf einmal möchten |
Das Fernstudium kombiniert die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher (nach 3 Jahren) mit dem international anerkannten Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Sozialpädagogik & Management und mit dem Abschluss zur staatlich anerkannten Sozialpädagogin bzw. zum staatlich anerkannten Sozialpädagogen (nach 4 Jahren).
Bundesweit stehen an Fach- und Hochschulen verschiedene Studiengänge mit dem Schwerpunkt frühkindliche Bildung / frühkindliche Pädagogik zur Wahl, nach deren Abschluss man sich als pädagogische Fachkraft in einer rheinland-pfälzischen Kindertageseinrichtung bewerben kann. Dies trifft u. a. auf die folgenden Studiengänge zu:
Es gilt vorab zu prüfen, ob der Studiengang für die Arbeit in einer Kindertageseinrichtung qualifiziert. An allen Fach- und Hochschulen stehen Interessierten Studienberatungen zur Verfügung.
Darüber hinaus sind auch andere Studienabschlüsse in Kitas zugelassen. Auskunft darüber gibt die Fachkräftevereinbarung.
Vergütung und finanzielle Förderung
PRAKTISCHE ZEIT IN DER KINDERTAGESEINRICHTUNG:
grundsätzlich vergütet
THEORETISCHE ZEIT IN SCHULE ODER STUDIUM:
nicht vergütet, aber Möglichkeit der finanziellen Förderung
Egal ob man den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers über eine Ausbildung, über ein Studium oder über den Quereinstieg erlernen möchte, gibt es Möglichkeiten der Vergütung bzw. der finanziellen Förderung. Die praktische Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung wird dabei fast immer vergütet. Wer beispielsweise eine Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten abgeschlossen hat, wird für die Zeit, die er in der Kindertageseinrichtung arbeitet, auch dementsprechend bezahlt. Wir raten dazu, die Vergütung vor Beginn der Tätigkeit in einer Einrichtung zu klären – sie kann je nach Träger, aber auch nach den individuellen Vorkenntnissen variieren.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, auch während der theoretischen Lernzeit (Schule oder Studium) eine finanzielle Förderung zu beantragen.
Als grobe Orientierung kann man sagen: Wessen Eltern 44.000.-€ oder weniger im Jahr brutto verdienen, kann die volle Höhe des BAföG beantragen. Doch auch wenn die Eltern mehr verdienen, kann es BAföG geben, denn auch die Frage, ob man zu Hause wohnt, wie viele Geschwister man hat usw. spielt bei der Berechnung eine Rolle. Außerdem kann auch ein Antrag auf BAföG gestellt werden, wenn die Eltern oder Sorgeberechtigten nicht bereit sind, eine Ausbildung oder ein Studium zu finanzieren.
Wie hoch das BAföG ist, entscheidet sich, wenn man den Antrag gestellt und bewilligt bekommen hat. Eine erste Orientierung liefert dieser BAföG-Rechner: Hier kann man auch prüfen, ob man grundsätzlich Anspruch hat:
Darüber hinaus gibt es eine bundesweite Hotline, die in allen Fragen rund um BAföG berät: (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr) 0800 – 22 36 34 1.
BAföG kann man beantragen, wenn man das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Es ist für Schülerinnen und Schüler nicht rückzahlungspflichtig. Studierende, die BAföG erhalten, müssen es nach Abschluss anteilig, also nicht in voller Höhe, zurückzahlen.
Auch Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten.
Das Aufstiegs-BAföG richtet sich eigentlich an Personen, die aufgrund ihres Alters von mehr als 45 Jahren kein Anrecht auf BAföG mehr haben. Es steht aber auch jüngeren Personen offen und kann aufgrund der höheren Fördersumme und der größeren Freibeträge Vorteile haben.
Aufstiegs-BAföG können Personen beantragen, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, einen Bachelor-Abschluss vorweisen können oder über noch keine Erstausbildung verfügen, weil sie beispielsweise ihr Abitur oder ein Studium abgebrochen haben.
Zu allen Fragen rund um das Aufstiegs-BAföG berät die kostenlose Hotline des Bundes unter 0800 / 622 36 34 sowie die entsprechenden Ämter des Landes Rheinland-Pfalz.
Bei den regionalen Arbeitsagenturen/Jobcentern kann die Förderung einer Umschulung zur
Erzieherin und zum Erzieher beantragt werden.
Hierzu sollte man seine Sachbearbeiterin bzw. seinen Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur oder im Jobcenter ansprechen, der über Voraussetzungen und Höhe der finanziellen Förderung direkt Auskunft geben kann.
Arbeitsagenturen und Jobcenter können die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher auch über Bildungsgutscheine fördern. Einen Bildungsgutschein können Arbeitslose, Arbeitsuchende aber auch Beschäftigte erhalten. Durch den Bildungsgutschein sichert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu, bestimmte Kosten für die berufliche Weiterbildung zu übernehmen.
Wie die Förderung genau aussieht, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und wie man einen Bildungsgutschein bekommt, sagt einem die zuständige Arbeitsagentur. Einen ersten Überblick bekommt man hier.
Zur Deckung des Lebensunterhaltes kann auch während der Ausbildung ein Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen bestehen. Das kann zum Beispiel das Bürgergeld sein. Zum Thema Bürgergeld berät das Jobcenter – auch digital.
Zudem ist es möglich, dass bei entsprechenden Voraussetzungen ein Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt werden.
Ausbildung oder Studium
Wer sich für die duale Ausbildungsform entscheidet oder den Beruf über ein Studium erlernen möchte, kann sich natürlich auch für ein Stipendium bewerben.
Hierfür kommen Weiterbildungsstipendien und Aufstiegsstipendien in Frage.
Studium
Für Studierende der Kindheitspädagogik mit besonders guten Noten und gesellschaftlichem Engagement bietet die Nachwuchsinitiative chancengerechte Kita – NicK ein Stipendienprogramm. Einkommensunabhängig kann man sich für eine Studienkosten-Pauschale von 300 Euro/Monat und je nach Einkommen für ein Stipendium von max. 812 Euro/Monat bewerben.
Studierende können sich auch für Stipendien über folgende Anbieter bewerben:
Mit Migrationshintergrund bzw. für Zugewanderte
Ein bundesweit nutzbares Förderprogramm für Zuwanderinnen und Zuwanderer ist der Garantiefonds Hochschule.
Speziell im Rhein-Main-Gebiet unterstützt die Crespo-Foundation pro Jahr 25 Frauen mit
Migrationshintergrund im Alter zwischen 18 und 35 Jahren, die einen Haupt-,
Realschulabschluss oder das (Fach-)Abitur anstreben.
Bundesweite Beratung
Die Beratungsstelle Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher – Wege in den Beruf
berät persönlich bei allen Fragen auf dem Weg in die Ausbildung und zum Berufsfeld der frühen Bildung – telefonisch und per E-Mail.
Das Beratungstelefon ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo 09.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 16.30 Uhr
Di 09.00 - 12.30 Uhr 16.00 - 18.00 Uhr
Mi 09.00 - 12:30 Uhr 13:00 - 16.30 Uhr
Do 09:00 - 12.30 Uhr 13.00 - 16.30 Uhr
Fr 09.00 - 12.30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Telefon: 030-501010-939
E-Mail: wegeindenberuf(at)fruehe-chancen.de
Beratung in Rheinland-Pfalz
Grundsätzlich sind die Berufsfachschulen, Fachschulen und Hochschulen verpflichtet, alle Interessierten über Ausbildungsgänge und Möglichkeiten zu beraten. Wir raten, die Websites der Schulen zu besuchen und Kontakt aufzunehmen.
Falls sich Fragen ergeben, die von den zuständigen Schulen nicht beantwortet werden können, kann man sich an die Schulaufsicht in Rheinland-Pfalz wenden. Zuständig ist die Behörde, die für die Schule zuständig ist, an der man seine Ausbildung oder sein Studium beginnen möchte. Eine Suchmaske hilft, die richtige Ansprechperson zu finden.
Sollten Fragen offenbleiben, die die oben genannten Stellen nicht beantworten können, steht das Ministerium für Bildung in Mainz beratend zur Verfügung.
Ministerium für Bildung
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Telefon: (06131) 16-0
poststelle(at)bm.rlp.de
Darüber hinaus können auch die regionalen Arbeitsagenturen/Jobcenter zu vielen Fragen beraten. Diese findet man über die Eingabe der Postleitzahl seines Wohnortes.