Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher

Du möchtest Erzieherin oder Erzieher werden? Dann musst du neben dem Mittleren Schulabschluss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um für die Ausbildung zugelassen zu werden. Die „klassische Variante“ ist, zunächst eine Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten zu absolvieren. Daneben gibt es weitere Möglichkeiten auch für Quereinsteigende.

  • Eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
    (z. B. zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten)
  • die Ausbildung in einem Beamtenverhältnis
    (der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertig)
  • eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit
  • Nachweis, dass mindestens drei Jahre lang ein Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind geführt wurde.

Auch mit (Fach-)Abitur steht dir die Ausbildung offen. Dann kannst du direkt einsteigen und musst nur erste Erfahrungen im sozialen Bereich nachweisen, zum Beispiel durch ein mindestens viermonatiges Praktikum in einer sozialen Einrichtung. Beim berufsbegleitenden Ausbildungsmodell reicht ein Praktikum über mindestens sechs Wochen. Alternativ können auch ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Bundesfreiwilligendienst oder ein einschlägiges Ehrenamt anerkannt werden.  

In Ausnahmefällen ist die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher auch mit Berufsreife möglich, wenn die Fachschule aufgrund von besonderen Lebensleistungen deine fachliche Eignung feststellt. Dies kann zum Beispiel die langjährige Erfahrung als Tagespflegeperson sein.

Eine Möglichkeit, zukünftig als pädagogische Fachkraft zugelassen zu werden, ist eine berufsbegleitende Teilzeitausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher zu absolvieren. In der Regel ist man bei dieser Variante an drei Tagen der Woche in einer Einrichtung tätig und besucht an zwei Tagen die Fachschule. Die genaue Aufteilung kann an den einzelnen Fachschulen variieren. Die Tätigkeit in der Einrichtung ist vergütet und wird als Berufspraktikum anerkannt.

Grundsätzlich ist die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher immer eine Kombination aus theoretischen Lerninhalten in einer Fachschule und dem praktischen Einsatz in einer Einrichtung.

Dabei kannst du zwischen verschiedenen Varianten wählen, die unterschiedliche Vorteile bieten. Welche Variante für dich die beste ist, hängt von deinen Wünschen und deinen Voraussetzungen ab.

Seit dem Schuljahr 2024/2025 ist es für Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten möglich, die Weiterbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher in der berufsbegleitenden Form um ein Jahr und in der vollzeitschulischen Form um 6 Monate zu verkürzen.

Wichtig:
Bewerbungsschluss an den Fachschulen ist der 1. März 2025!

VOLLZEITAUSBILDUNG MIT ANSCHLIEßENDER PRAXIS

Das vollzeitschulische Modell dauert drei Jahre:
Zwei Jahre Fachschule in Vollzeit und ein Jahr Berufspraktiukum in Vollzeit.

Interessant für alle, die erst einmal das theoretische Grundgerüst lernen wollen.

Verkürzung möglich:

Für Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten oder Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger kann die vollzeitschulische Ausbildung um ein halbes Jahr auf zweieinhalb Jahre verkürzt werden. Das Berufspraktikum dauert in diesem Fall nur ein halbes Jahr.

Auch einschlägige Studienleistungen zum Beispiel aus dem Bereich der Sozial- oder Heilpädagogik können im Einzelfall angerechnet werden und die Erzieherausbildung um ein Jahr verkürzen.

Mehr zu den Verkürzungsmöglichkeiten erfährst du hier.

Die Ausbildung an der Fachschule ist unvergütet, d. h. ohne Gehalt. Sie kann aber finanziell gefördert werden: siehe Fördermöglichkeiten
Das Berufspraktikum in Vollzeit wird mit rund 1.800 Euro monatlich vergütet.

BERUFSBEGLEITENDE AUSBILDUNG MIT VERBINDUNG VON THEORIE & PRAXIS

Das berufsbegleitende Modell dauert drei Jahre:
Durchgängig zwei Tage pro Woche Fachschule und drei Tage pro Woche Tätigkeit in einer Einrichtung. Die genaue Aufteilung kann variieren.

Interessant für alle,

  • die Theorie und Praxis miteinander verbinden wollen, 
  • die während der Ausbildung kontinuierlich Geld verdienen wollen.

Verkürzung möglich:

Für Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten oder Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger kann die berufsbegleitende Ausbildung um ein Jahr auf zwei Jahre verkürzt werden. Der Einstieg erfolgt in diesem Fall direkt ins zweite Ausbildungsjahr.

Auch einschlägige Studienleistungen zum Beispiel aus dem Bereich der Sozial- oder Heilpädagogik können im Einzelfall angerechnet werden und die Erzieherausbildung um ein Jahr verkürzen.

Mehr zu den Verkürzungsmöglichkeiten erfährst du hier.

Die Ausbildung an der Fachschule ist unvergütet. Die Tätigkeit in einer Einrichtung wird mit rund 1.400 Euro monatlich vergütet. Sie wird als Berufspraktikum anerkannt. Mit der Einrichtung besteht ein Beschäftigungsverhältnis. Dies muss im Umfang mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entsprechen. Die Ausbildung kann finanziell gefördert werden: siehe Fördermöglichkeiten.

 

Wichtig: Für die berufsbegleitende Ausbildung benötigst du von Beginn an einen Fachschulplatz und einen Ausbildungsplatz in einer sozialpädagogischen Einrichtung!

SCHULISCHE AUSBILDUNG IN TEILZEIT BEI VOLLWERTIGEM ABSCHLUSS

Die teilzeitschulische Form dauert vier bis fünf Jahre:

Drei Jahre Fachschule (max. 22 Stunden pro Woche) und ein Jahr Berufspraktikum in Vollzeit oder zwei Jahre Berufspraktikum in Teilzeit.

Interessant für alle, die einen vollwertigen Abschluss wollen, aber weniger Zeit haben (z. B. weil sie arbeiten gehen oder sich um Angehörige kümmern).

Die Ausbildung an der Fachschule ist unvergütet, d. h. ohne Gehalt. Sie kann aber finanziell gefördert werden: siehe Fördermöglichkeiten.

Das Berufspraktikum in Vollzeit wird mit rund 1.800 Euro monatlich vergütet.

Wer keinen der regulären Ausbildungswege gehen will, kann in Form der Nichtschülerinnen- und Nichtschülerprüfung ohne Schulbesuch an den Abschlussprüfungen der regulären Fachschülerinnen und Fachschüler teilnehmen. Mehr dazu erfährst du hier.

Interessant für alle,

  • die schon Vorkenntnisse und einschlägige Berufserfahrung mitbringen

  • die aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation nicht die Möglichkeit haben, die klassische Ausbildung zu absolvieren.

Die Katholische Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz e.V. bietet einen Fernkurs zur Vorbereitung auf die Nichtschülerinnen- und Nichtschülerprüfung an. Mehr dazu erfährst du hier.

Der Fernkurs dauert drei Jahre:
Zwei Jahre Fernkurs und erste Teilprüfung an einer Fachschule und ein Jahr Berufspraktikum in einer Einrichtung und zweite Teilprüfung an einer Fachschule.

Die Ausbildung kann finanziell gefördert werden: siehe Fördermöglichkeiten
 

Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher wird an den Fachschulen für Sozialwesen der Fachrichtung Sozialpädagogik angeboten.
Eine Liste der Fachschulen für Sozialwesen in Rheinland-Pfalz, an welchen die schulische Ausbildung möglich ist, findest du hier.

Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz, die Praktikums- und Ausbildungsplätze anbieten, kannst du hier auffinden