Quereinstieg mit einem im Ausland erworbenen Abschluss
Viele Einrichtungen beschäftigen sehr gerne Menschen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben. Sie bereichern die Einrichtung durch das Einbringen interkultureller Erfahrungen.
Es gelten dieselben Bedingungen und Voraussetzungen wie unter Ausbildung oder Quereinstieg beschrieben.
Was brauche ich?
- Einen Berufsabschluss, der im Ausland erworben wurde, oder ein Studium, das im Ausland abgeschlossen wurde.
- Wichtig: Ausländische Zeugnisse müssen in Deutschland anerkannt werden. Wo du deine Unterlagen einreichen kannst, erfährst du hier.
Bis zum Abschluss der Zeugnisanerkennung kannst du als Vertretungskraft arbeiten.
- Bei Einstellung entscheidet der Träger der Einrichtung, ob die vorhandenen Deutschkenntnisse für die Ausübung der Tätigkeit ausreichend sind. Deutsche Sprachkenntnisse sollten mindestens auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) angestrebt werden.
Gibt es Ausnahmen?
Wer die Bedingungen (noch) nicht erfüllt, kann eine Ausnahme zur Aufnahme in die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung beantragen. Dies ist möglich in folgenden Fällen:
- Kein Mittlerer Schulabschluss, aber abgeschlossene mindestens zweijährige Ausbildung.
- Gleichwertigkeit des erworbenen Schulabschlusses.
- Gleichwertigkeit des beruflichen Werdeganges (beispielsweise, wenn man im Ausland bereits in Kindertageseinrichtungen tätig war).
Wer berät mich?
- Das IQ Netzwerk in Rheinland-Pfalz. Im Projekt "IQ Kita" werden Personen beraten, die im Ausland einen pädagogischen Abschluss erworben haben und in Rheinland-Pfalz als pädagogische Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung arbeiten möchten. Der Aufenthaltsstatus oder die Staatsangehörigkeit spielen keine Rolle.
Kontakt:
Verena Wiß, Caritasverband Koblenz e. V.
An der Kreuzkirche 5
56075 Koblenz
Tel. +49 (0)261/57 93 78 22
E-Mail: wiss(at)caritas-koblenz.de
Website: IQ Kita
- Der Träger der Einrichtung, bei der die Arbeit begonnen werden soll, oder die Fachschulen.