Quereinstieg mit einem im Ausland erworbenen Abschluss

Viele Einrichtungen beschäftigen sehr gerne Menschen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben. Sie bereichern die Einrichtung durch das Einbringen interkultureller Erfahrungen.

Dann gelten hier dieselben Bedingungen und Voraussetzungen wie für Ausbildung oder Quereinstieg.

Was brauche ich?

  • Einen Berufsabschluss, der im Ausland erworben oder Studium, das im Ausland abgeschlossen wurde.
    Grundsätzlich entscheidet der Träger der Einrichtung, ob die vorhandenen Deutschkenntnisse für die Ausübung der Tätigkeit ausreichend sind (bei Einstellung). Deutsche Sprachkenntnisse sollten mindestens auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) angestrebt werden.

Gibt es Ausnahmen?

  • Ja!
    Wer die Bedingungen (noch nicht) direkt erfüllt, kann eine Ausnahme zur Aufnahme in die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung beantragen, wenn:
    • der mittlere Schulabschluss nicht erworben wurde, aber man eine mindestens zweijährige Ausbildung abgeschlossen hat.
    • der erworbene Schulabschluss gleichwertig ist (beispielsweise im Ausland erworben wurde, aber dem Abschluss der Sekundarstufe I oder der (Fach-)Hochschulreife entspricht).
    • der berufliche Werdegang gleichwertig ist (beispielsweise, wenn man im Ausland bereits in Kindertageseinrichtungen tätig war).
    • die Fachschule, an der der Beruf gelernt werden soll, einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellt. Hier berät die Fachschule.

Wer berät mich?