Finanzielle Vergütung & Förderung
Egal, ob man den Einstieg über eine Ausbildung, über ein Studium oder den Quereinstieg wählt, grundsätzlich gilt:
Die praktische Zeit in einer Einrichtung wird vergütet, d. h. ihr bezieht während dieser Zeit ein Gehalt. Dieses ist abhängig von der Art der Ausbildung, der Anzahl der Arbeitsstunden und dem Träger, bei dem ihr beschäftigt seid.
Wir raten dazu, die Höhe und Art des Gehaltes vorab mit der Einrichtung zu klären.
Die Zeit in der Schule bzw. im Studium wird nicht vergütet.
Für den gesamten Zeitraum eurer Ausbildung bzw. eures Studiums gibt es jedoch viele Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu beantragen.
Im Folgenden nennen wir dir die wichtigsten Möglichkeiten der finanziellen Förderung. Es ist jedoch nicht immer ganz einfach, selbst zu entscheiden, welche der Möglichkeiten die beste ist. Wir raten dazu, dir Hilfe zu suchen und dich beraten zu lassen.
Beratung und Ansprechpersonen
Als grobe Orientierung kann man sagen: Wessen Eltern oder Sorgeberechtigten 44.000,- € brutto oder weniger im Jahr verdienen, kann die volle Höhe des BAföG beantragen. Doch auch wenn die Eltern mehr verdienen, kann es BAföG geben, denn auch die Frage, ob man zu Hause wohnt, wie viele Geschwister man hat usw. spielt bei der Berechnung eine Rolle. Außerdem kann auch ein Antrag auf BAföG gestellt werden, wenn die Eltern oder Sorgeberechtigten nicht bereit sind, eine Ausbildung oder ein Studium zu finanzieren.
Wie hoch das BAföG ist, entscheidet sich, wenn man den Antrag gestellt und bewilligt bekommen hat. Eine erste Orientierung liefert dieser BAföG-Rechner.
Hier kann man auch prüfen, ob man grundsätzlich Anspruch hat.
Darüber hinaus gibt es eine bundesweite Hotline, die in allen Fragen rund um BAföG berät: 0800 – 22 36 34 1 (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr).
BAföG kann man beantragen, wenn man das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Es ist für Schülerinnen und Schüler nicht rückzahlungspflichtig. Studierende, die BAföG erhalten, müssen es nach Abschluss anteilig, also nicht in voller Höhe, zurückzahlen.
Auch Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten.
Sie können Aufstiegs-BAföG beantragen, wenn Sie die Aufnahmevoraussetzungen der Fachschulverordnung erfüllen
- und bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben,
- oder einen Bachelor-Abschluss vorweisen können,
- oder ihr Studium abgebrochen und noch keine Erstausbildung abgeschlossen haben,
- oder ein Abitur haben und noch keinen Erstausbildungsabschluss.
Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht.
Zu allen Fragen rund um das Aufstiegs-BAföG beraten die entsprechenden Ämter des Landes Rheinland-Pfalz und die kostenlose Hotline des Bundes unter 0800 / 622 36 34.
Wichtige Informationen zum Aufstiegs-BAföG stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf der Website www.aufstiegs-bafoeg.de bereit. Dort finden Sie auch Infos zum Aufstiegs-BAföG für angehende Erzieherinnen und Erzieher.
Die Studienstarthilfe soll finanzielle Eingangshürden für Studiengeneigte abbauen und die Entscheidung für eine Hochschulausbildung durch die pauschale Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.000 Euro erleichtern.
Ab dem Wintersemester 2024/2025 erhalten Personen, die
- jünger als 25 Jahre sind und sich
- erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, der EU oder der Schweiz immatrikulieren
eine Studienstarthilfe, wenn im Monat vor dem Ausbildungsbeginn eine der in § 56 Absatz 1 BAföG aufgeführte Sozialleistung bezogen wurde.
Dies sind nach § 56 Absatz 1 Satz 4 BAföG auch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach § 91 Absatz 1 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).
Die Studienstarthilfe kann ausschließlich im Antrags-Portal "BAföG Digital" beantragt werden. Die Frist endet jeweils mit Ablauf des auf den Ausbildungsbeginn folgenden Monat.
Weitere Informationen findest du unter: www.bafoeg.de.
Bei den regionalen Arbeitsagenturen/Jobcentern kann die Förderung einer Umschulung zur Erzieherin und zum Erzieher beantragt werden.
Hierzu sollte man seine Sachbearbeiterin bzw. seinen Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur oder im Jobcenter ansprechen, der über Voraussetzungen und Höhe der finanziellen Förderung direkt Auskunft geben kann.
Arbeitsagenturen und Jobcenter können die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher auch über Bildungsgutscheine fördern. Einen Bildungsgutschein können Arbeitslose und Arbeitsuchende, aber auch Beschäftigte erhalten. Durch den Bildungsgutschein sichert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu, bestimmte Kosten für die berufliche Weiterbildung zu übernehmen.
Wie die Förderung genau aussieht, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und wie man einen Bildungsgutschein bekommt, sagt einem die zuständige Arbeitsagentur. Einen ersten Überblick bekommt man hier.
Wer die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher über Bildungsgutscheine erfolgreich abschließt, bekommt von der Arbeitsagentur eine Prämie in Höhe von 1.500,- €.
Zur Deckung des Lebensunterhaltes kann auch während der Ausbildung ein Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen bestehen. Das kann zum Beispiel das Bürgergeld sein. Zum Thema Bürgergeld berät das Jobcenter – auch digital.
Zudem ist es möglich, dass bei entsprechenden Voraussetzungen ein Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt werden.
Ausbildung oder Studium
Wer sich für die duale Ausbildungsform entscheidet oder den Beruf über ein Studium erlernen möchte, kann sich natürlich auch für ein Stipendium bewerben.
Hierfür kommen Weiterbildungsstipendien und Aufstiegsstipendien in Frage.
Studium
Für Studierende der Kindheitspädagogik mit besonders guten Noten und gesellschaftlichem Engagement bietet die Nachwuchsinitiative “chancengerechte Kita – NicK” ein Stipendienprogramm. Einkommensunabhängig kann man sich für eine Studienkosten-Pauschale von 300,- €/Monat und je nach Einkommen für ein Stipendium von max. 812,- €/Monat bewerben.
Studierende können sich auch für Stipendien über folgende Anbieter bewerben: