Finanzielle Vergütung
Egal ob du den Einstieg über die Ausbildung, den Quereinstieg oder ein Studium wählst, grundsätzlich gilt:
Die praktische Zeit in einer Einrichtung wird vergütet, das heißt du beziehst während dieser Zeit ein Gehalt. Dieses ist abhängig von der Art der Ausbildung, der Anzahl der Arbeitsstunden und dem Träger, bei dem du beschäftigt bist. Wir raten dazu, die Höhe und Art des Gehaltes vorab mit der Einrichtung zu klären.
Wenn du bei einem kommunalen Träger beschäftigt bist, ist der Tarifvertrag des Bundes und der Kommunen für den Sozial- und Erziehungsdienst maßgeblich.
Danach erhalten Praktikantinnen und Praktikanten im Anerkennungsjahr, das heißt im dritten Jahr der Vollzeitausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher, rund 1.800 Euro brutto monatlich.
Auszubildende in der berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher erhalten durchschnittlich rund 1.400 Euro brutto monatlich.
Das Einstiegsgehalt als Erzieherin oder Erzieher liegt je nach Berufserfahrung bei rund 3.300 Euro monatlich (S 8a, Stufe 1, Stand 2024).
Die Zeit in der Schule bzw. im Studium wird nicht vergütet. Für den gesamten Zeitraum deiner Ausbildung bzw. deines Studiums gibt es jedoch viele Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu beantragen.